Unsere Stellungnahme zum Teilprogramm Wind des RROP 25

Die UWG der Samtgemeinde Salzhausen begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen, die Energieversorgung weg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umzustellen.

Das bedeutet aber nicht, dass die erneuerbaren Energieträger schrankenlos und um jeden Preis überall errichtet werden können. Neben den gesetzlichen Abstandsregeln und naturschutzrechtlichen Vorschriften ist das Interesse der Menschen vor Ort an einer lebenswerten Landschaft zu berücksichtigen.

Die für die Samtgemeinde Salzhausen ausgewiesenen Potentialflächen für Windkraftanlagen mit einem Anteil von 9,1 % der Samtgemeindefläche, geht weit über das erträgliche Maß für Mensch, Umwelt und Landschaft in unserer Region hinaus. Die UWG fordert die Begrenzung der vom Land Niedersachsen vorgegebenen maximal zumutbaren Flächen in Höhe von 4 % auch auf der Samtgemeindeebene.

Die Potentialflächen in der Samtgemeinde Salzhausen liegen überproportional stark in Waldgebieten. Wälder sind für den Naturschutz wichtige Lebensräume für die heimischen Tiere und Pflanzen und auch Naherholungsgebiet für die in der Region lebenden Menschen. Die UWG fordert daher Potentialflächen in Wäldern der Samtgemeinde Salzhausen deutlich zu reduzieren.