Fragen an die BGE – Bundesgesellschaft für Endlagerung

Salzhausen, 29.09.2021

„Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Infoveranstaltung zum Salzstock Bahlburg habe ich Fragen zum weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens.

Ist das Verfahren so angelegt, dass im Laufe der einzelnen Phasen auch einzelne Gebiete wieder aus der Standortsuche herausfallen, weil sich bereits zeigt, dass sie nicht geeignet sind?

Wird das jeweils zum Abschluss einer Phase passieren?

Ist das dann verbindlich?

Wird wirklich nur EIN Lager gesucht, oder muss damit gerechnet werden, dass Atommüll auf mehrere geeignete Standorte verteilt wird?

Oder eventuell ein geeigneter aber nicht benötigter Standort doch noch zur Endlagerung europäischen oder anderen Atommülls genutzt wird?

Wenn der Standort gefunden ist, womit ist dann zu rechnen?

Welches Ausmaß hat die Anlage Übertage?

Was ist mit dem Abraum?

Wie wird sich die Herstellung des Lagerorts gestalten (Sprengungen)?

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

Britta Chr. Keller“

Die Antwort vom 12.10.2021

„Sehr geehrte Frau Keller,

vielen Dank für Ihre Nachfragen zum Standortauswahlverfahren. Dieses Verfahren ist in mehreren Schritten angelegt. Der Ablauf ist im Standortauswahlgesetz (StandAG, Gesetz im Internet) festgeschrieben.

  1. Ist das Verfahren so angelegt, dass im Laufe der einzelnen Phasen auch einzelne Gebiete wieder aus der Standortsuche herausfallen, weil sich bereits zeigt, dass sie nicht geeignet sind?
  2. Wird das jeweils zum Abschluss einer Phase passieren?

Das Verfahren ist in der Tat so angelegt, dass im Verlauf des Verfahrens einzelne Gebiete aus dem Verfahren fallen. Dies geschieht entweder, wenn sich zeigt, dass sie nicht geeignet sind, oder wenn sich zeigt, dass andere Gebiete besser geeignet sind. Dies passiert jeweils am Ende von einer der drei Phasen des Standortauswahlverfahrens.

Am Ende von Phase I stehen Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dies werden deutlich weniger als die derzeit 90 Teilgebiete sein.

Nach der übertägigen Erkundung der Standortregionen ergeben im Ergebnis der Phase II günstige Standorte für die untertägige Erkundung.

In Phase III werden die im Verfahren verbliebenen Gebiete untertägig erkundet. Die finale Entscheidung über den Endlagerstandort wird der Bundesgesetzgeber nach aktuellem Zeitplan 2031 treffen.

  1. Ist das dann verbindlich?

Gemäß § 1 Abs. 5 StandAG ist die Standortsuche reversibel. § 2 Nr. 5 StandAG definiert Reversibilität als „die Möglichkeit des Umsteuerns im laufenden Verfahren zur Ermöglichung von Fehlerkorrekturen“. Dies bedeutet, dass Entscheidungen im Verlauf des Verfahrens nicht endgültig sind, sondern dass es im Sinne des lernenden und wissenschaftsbasierten Verfahrens die Möglichkeit von Fehlerkorrekturen gibt.

  1. Wird wirklich nur EIN Lager gesucht, oder muss damit gerechnet werden, dass Atommüll auf mehrere geeignete Standorte verteilt wird?

Es wird ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Die Planungen für dieses Endlager berücksichtigen neben den hochradioaktiven Abfällen auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die nicht im Endlager Konrad eingelagert werden können.

Erst wenn die Kriterien für die Einlagerung in das Endlager für hochradioaktive Abfälle festgelegt sind und ausreichende Informationen zu den anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorliegen, kann eine abschließende Entscheidung über den Endlagerstandort für diese Abfälle getroffen werden. Es ist also möglich, dass es zwei Endlager (eins für hochradioaktive Abfälle und eins für schwach- und mittelradioaktive Abfälle) am selben Standort geben wird. Es ist gleichzeitig auch möglich, dass es zwei Endlager an zwei verschiedenen Standorten geben wird.

  1. Oder eventuell ein geeigneter aber nicht benötigter Standort doch noch zur Endlagerung europäischen oder anderen Atommülls genutzt wird?

Das Standortauswahlverfahren hat die Aufgabe, einen Standort für die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle für die Bundesrepublik Deutschland zu finden. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine nationale Aufgabe. So wenig, wie Abfälle aus Deutschland exportiert werden dürfen, so wenig dürfen andere Länder ihre Abfälle in Deutschland entsorgen.

  1. Wenn der Standort gefunden ist, womit ist dann zu rechnen?
  2. Welches Ausmaß hat die Anlage Übertage?
  3. Was ist mit dem Abraum?
  4. Wie wird sich die Herstellung des Lagerorts gestalten (Sprengungen)?

Die Details zu den übertägigen Anlagen wie auch zum Bau des Bergwerks für die Einlagerung stehen noch nicht fest. Beides hängt maßgeblich vom endgültigen Endlagerkonzept ab. Auch das Wirtsgestein, in dem tatsächlich endgelagert werden wird, spielt beim Bau eine Rolle. Gern können Sie sich auf unserer Homepage das Bergwerk Konrad, das für die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle eingerichtet wird, in einem 360-Grad-Rundgang ansehen (externer Link: Live-360°-Tour durch das Endlager Konrad: Der Weg der Abfälle – YouTube, www.einblicke.de/konrad). Einen ersten Überblick über die verschiedenen Endlagerkonzepte gibt unsere Unterlage „Endlagerkonzepte – Überblick über grundsätzliche Rahmenbedingungen in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens (PDF)“. Einen Überblick über die zu erwartenden Tagesanlagen bietet unsere Unterlage „Tagesanlagen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle (PDF)“. Wie wir in die Tiefe gehen, um das Endlagerbergwerk aufzufahren, wird aktuell unter anderem Gegenstand der weiteren Forschung sein. Auch die Frage des Abraums lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht abschließend beantworten.

Die BGE versucht, die zahlreichen und sehr komplexen Themen der Standortauswahl so transparent wie möglich zu kommunizieren. Alle wesentlichen Dokumente werden fortlaufend unter www.bge.de veröffentlicht. Wichtige Meilensteine, ob für Regionen oder in Bezug auf Planungen und Entwicklungen, werden durch öffentliche Veranstaltungen begleitet. Viele Mitschnitte davon finden sich bereits auf dem YouTube-Kanal der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung – YouTube). Auch in unserem Print-Angebot stellen wir unsere Arbeiten vor. Sie können hier zu aktuellen und grundlegenden Themen Material anfordern oder abonnieren (Mediathek – BGE).

Gerne möchten wir Sie auch auf unsere Veranstaltungsreihe „Endlagersuche – wie geht das?“ hinweisen und Sie hierzu herzlich einladen. Weitere Informationen und den Teilnahmelink zu den geplanten Terminen heute am 12. Oktober sowie am 09. November 2021 jeweils ab 18 Uhr erhalten Sie hier: https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/.

Zusätzlich stehen wir Ihnen natürlich jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Melanie Scholz

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit

i. A. Jan-Michael Schürholz

Referent Öffentlichkeitsarbeit

BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Infostellen und Informationsmanagement

Standort Peine

Eschenstraße 55

31224 Peine

dialog@bge.de

www.bge.de

www.einblicke.de

Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918)

Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth“