Wer macht was? Die Aufgabenverteilung zwischen Samtgemeinde und Gemeinde

Kommunalpolitik vor Ort, wie funktioniert das eigentlich? In der politischen Arbeit einer Samtgemeinde sind die Aufgabenbereiche zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden, Rat und Ausschuss verteilt. Hier geben wir Euch einen Überblick, wie diese Verteilung in der Samtgemeinde Salzhausen aussieht.

Zuständigkeiten der Samtgemeinde

1. Feuerschutz und Katastrophenschutz

Die Samtgemeinde baut die Feuerwehrgerätehäuser für die Ortswehren und beschafft Fahrzeuge sowie die notwendige Ausrüstung für Fahrzeuge und Feuerwehrkameraden. Verwaltungsseitig ist das Ordnungsamt zuständig. Politisch ist der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten, Soziales, ÖPNV, Touristik mit den Feuerwehrthemen befasst

2. Grundschulen

Die Samtgemeinde Salzhausen ist für zwei Grundschulen zuständig und zwar die Grundschule Salzhausen mit Außenstelle Eyendorf und die Grundschule in Garstedt. Hierbei ist die Samtgemeinde nur für die Gebäude zuständig, die Lehrer sind beim Land angestellt. Lehrpläne bzw. Zeitmanagement unterstehen dem Land sowie der Schulbehörde. Verwaltungsseitig ist das Hauptamt zuständig. Politisch befasst sich der Ausschuss für Schulen mit der Thematik

3. Krippen und Kindergärten

Die Samtgemeinde Salzhausen verfügt derzeit über 560 Betreuungsplätze für Kinder als Krippen- bzw. Kindergartenplatz in Salzhausen, Eyendorf, Toppenstedt, Garstedt, Vierhöfen und Gödenstorf

Die Betreuungskräfte sind bei der Samtgemeinde angestellt. Das gesamte Personalwesen obliegt der Samtgemeindeverwaltung. Verwaltungsseitig ist das Hauptamt zuständig. Politisch ist das Thema dem Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport und Kultur zugeordnet

4. Bauleitplanungen

Über die Bauleitplanung steuert die Samtgemeinde Neubauten / Sanierungen im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser, Klärwerk oder andere unmittelbar mit der übertragenen Aufgabe verbundene Projekte. Ferner bearbeitet sie die Anträge der Mitgliedsgemeinden zur F-Plan Änderungen und steuert den Verwaltungsprozess dafür. Bei Bauanträgen aus den Gemeinde prüft sie den Abwasseranschluss. Sie verfasst darüber hinaus mit den Mitgliedsgemeinden abgestimmte Stellungnahmen zu Ausweisungen und Entnahmen aus Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten etc.

Verwaltungsseitig ist das Bauamt zuständig. Politisch befasst sich der Ausschuss für Bauleitplanung mit den Themen

5. Wasser, Abwasser/ Kanal

Die Samtgemeinde verfügt über eine eigene Trinkwasserversorgung sowie ein eigenes Abwassersystem mit Klärwerk für die Bürger und Bürgerinnen der Samtgemeinde. Darüber hinaus gibt es einen Verbund mit dem WBV und einige kleine Wasserversorgungsgenossenschaften in einigen Kommunen.

Verwaltungsseitig ist dies als Eigenbetrieb / Wirtschaftsbetrieb organisiert. Politisch ist das Thema dem Betriebsausschuss Wirtschaftsbetriebe zugeordnet

6. Friedhofswesen

Die Samtgemeinde ist Träger des Friedhofswesens, soweit dies nicht von der Kirchengemeinde betrieben wird. Sie ist für die Instandhaltung und Pflege der Friedhöfe und Kapellen zuständig. Hierzu gehören die Friedhöfe, Garlstorf, Toppenstedt, Tangendorf, Garstedt, Putensen, Lübberstedt, Eyendorf.

Das Friedhofswesen ist dem Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten, Soziales, ÖPNV, Touristik zugeordnet.

7. Straßenwesen

Zur Samtgemeinde gehören nur Gemeindeverbindungsstraßen für die sie zuständig ist. Dies sind hier die Verbindungsstraße Garstedt – Vierhöfen, Tangendorf – L215 Richtung Pattensen, sowie Wulfsen bis zur Kreisstraße Garstedt – Winsen/L. und demnächst die Verbindungsstraße Lübberstedt – Gödenstorf . Über das Straßenwesen wird im Ausschuss für Bauleitplanung dieskutiert und Empfehlungen vorbereitet.

8. Bauhof , Schwimmbad

Die Samtgemeinde betreibt einen Bauhof der Pflege und Reparaturarbeiten aller Art an den Liegenschaften der Samtgemeinde durchführt. Darüber hinaus arbeitet er auch für die Gemeinde Salzhausen, was dann von der Samtgemeinde in Rechnung gestellt wird. Außerdem betreibt die Samtgemeinde ein Freibad.

Verwaltungsseitig ist beides dem Wirtschaftsbetrieb zugeordnet. Politisch befasst sich der Betriebsausschuss Wirtschaftsbetrieb mit den Themen

Darüber hinaus bietet die Samtgemeinde neben ihren Pflichtaufgaben eine Reihe von freiwilligen Leistungen an.

Dazu gehört vor allem der Betrieb des Schwimmbades, eine Schulkindbetreuung, der Betrieb einer Bücherei, Bezuschussung des Heideshuttles und der Schnellbuslinie Salzhausen – Winsen, sowie eine Reihe weiterer Leistungen

Die Samtgemeinde führt einen eigenen Haushalt der sich aus der Samtgemeindeumlage (abgeführter Anteil der Mitgliedsgemeinden), Schlüsselzuweisungen des Landes und Gebühreneinnahmen finanziert. Verwaltungsseitig ist die Kämmerei zuständig. Politisch befasst sich der Finanzausschuss mit den Themen bzw. dem Haushalt

Zuständigkeiten der Gemeinden

Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Salzhausen, sind die Gemeinde Salzhausen mit dem Ortsteilen Luhmühlen und Putensen, Gemeinde Eyendorf, Gemeinde Gödenstorf-Lübberstedt, Gemeinde Garlstorf, Gemeinde Toppenstedt -Tangendorf, Gemeinde Wulfsen , Gemeinde Garstedt sowie die Gemeinde Vierhöfen

Alle Gemeinden haben ehrenamtliche Räte, die aus ihrer Mitte einen Bürgermeister wählen. Die Gemeinden haben einen eigenständige Haushalt. Die Mitgliedsgemeinden sind der No. 1 Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Die Räte entscheiden eigenständig, ob sie ihre Aufgaben in Ausschüsse aufteilen oder alle Themen direkt im Rat besprochen werden.

1. Bebauungspläne

Die Planungshoheit liegt komplett in der Verantwortung der Gemeinde. Sie beraten ihre Siedlungs- und Gewerbeentwicklung. Sie erstellen für neue Wohngebiete, Gewerbegebiete, Wind- und Solarparks sowie für ihre alten Ortskerne Bebauungspläne, in denen u.a. Bebauungsdichte, Höhen und Formen der Bebauung geregelt werden.

2.Vereinsförderung

Die Gemeinden können die in ihren Orten aktiven Vereine finanziell unterstützen. Die Unterstützung entwickelt sich generell aus entsprechenden Anträgen der Vereine.

3. Wirtschaftsförderung

Den Gemeinden obliegt die Wirtschaftsförderung in ihren Kommunen. Programme in Kooperation mit dem Landkreis, wie die KMU-Förderung (Klein- und mittelständische Unternehmen) haben zum Ziel. Die lokale Wirtschaft zu fördern.

4. Straßenbau

Die Gemeinden unterhalten die gemeindeeigenen Straßen und Wirtschaftswege. Hierzu zählen die Straßenbeleuchtung und die Bürgersteige sowie auch Spielplätze. Im Gegensatz zur Samtgemeinde entsteht hier ein wesentlich höherer Aufwand verglichen zu den Gemeindeverbindungsstraßen allein durch die Anzahl der Straßen.

5. Steuererhebung und Finanzverwaltung

Zu ihrer Finanzierung legen die Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke), Grundsteuer B (Wohngrundstücke) sowie die Gewerbesteuer fest. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden Anteile der Einkommens- und der Umsatzsteuer. Die komplette Rechnungs- und finanzielle Verwaltungsteuerung obliegt der Gemeinde, die Teilbeträge analog zum Haushalt steuert. Alle Gemeinden unterliegen in gleicher Weise wie die Samtgemeinde den entsprechenden Prüfungsszenarien wie die Samtgemeinde.

Die Ausschüsse und Räte treffen sich idR einmal im Quartal zu ihren Sitzungen. Diese sind meist öffentlich und geben den Bürgern die Möglichkeit der politischen Arbeit bei zu wohnen. Die Termine finden sich im Sitzungskalender auf der Seiter der SG Salzhausen, in den Aushangkästen der Gemeinden und in der Tagespresse.